Jetzt die bisher höchste Förderung vom Staat für Wärmedämmung mitnehmen!

Jetzt die bisher höchste Förderung vom Staat für Wärmedämmung mitnehmen!

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Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden energetische Modernisierungen an bestehenden Gebäuden (Einzelmaßnahmen) sowie Neubauten, Immobilienkäufe und Vollmodernisierungen gefördert. Sie gilt für Wohngebäude und Nichtwohngebäude und kann von privaten und gewerblichen Immobilienbesitzern oder Käufern in Anspruch genommen werden.

Die BEG ist die bisher höchste Förderung für energetische Sanierungen. Sie erfolgt in Form zinsgünstiger Kredite mit Tilgungszuschüssen oder als reiner Zuschuss.
Und schnell sein lohnt sich: die Förderung kann ab sofort und bis längstens 2030 beantragt werden. Aber nur solange die Fördermittel reichen.

Wenn Sie energetische Maßnahmen durchführen, profitieren Sie nicht nur von der Förderung, Sie sparen auch noch Kosten für Heizenergie ein und zusätzlich künftige Kosten für die CO2-Abgabe. Außerdem leisten Sie so Ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz, denn 35% des deutschen Energieverbrauchs entfällt auf Gebäude.

Alle Details und weiterführende Informationen finden Sie hier in der BEG-Broschüre.

Wer keine Lust hat Anträge zu stellen oder nachträglich seine energetischen Maßnahmen geltend machen will, kann dies über eine Steuerermäßigung erwirken. Die Maßnahmen müssen nur im Zeitraum vom 01.01.2020 begonnen und bis 01.012030 abgeschlossen sein.

Alle Details und weiterführende Informationen finden Sie hier in der Steuern-sparen-Broschüre.

Alle Vorteile auf einen Blick:

+ Sanierungskosten sparen durch BEG oder Steuerermäßigung
+ Heizkosten sparen durch energetische Maßnahme(n)
+ CO2-Abgaben einsparen durch geringeren Heizenergieaufwand
+ persönlicher Beitrag zum Klimaschutz