Geldregen für Wärmedämmung

Staatliche Förderung für Fassadendämmung

Eine gute Nachricht für Renovierer:

„Die Rahmenbedingungen für eine Wärmedämmung sind so paradiesisch wie nie zuvor. Fassadendämmungen und somit Einzelmaßnahmen werden seit dem 1. März 2011 wieder mit Staatsgeldern durch die KfW gefördert. Egal, ob man sich für die Kreditvariante mit Fremdkapital entscheidet, oder man mit eigenem Finanzmitteln die attraktive Zuschussvariante wählt“.

Was wird gefördert?

Im Programm „Energieefizient Sanieren (152)“ fördert die KfW Energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes mit Bauantrag vor dem 01.01.1995. Jedoch werden keine Ferien- und Wochenendhäuser und gewerblich genutzte Flächen gefördert. Das Programm der KfW fördert wieder Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Wärmedämmung. Die zinsgünstige und vom Staat bezuschusste Kreditvariante Bei der Kreditvariante werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro) ausgezahlt. Die aktuellen Zinsen (Stand März 2011) für das Fremdkapital liegen bei niedrigen 2,57 Prozent für 10 Jahre und verstehen sich als Effektivzinsen, ohne weitere Gebühren.

Hier die Vorteile im Überblick:

  • Unschlagbar günstiger und vom Staat bezuschusster Dahrlenszins ab 2,57 Prozent (effektiv).
  • Frei wählbare Einzelmaßnahmen passend zu Ihren Sanierungsabsichten.
  • Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit.
  • Kostenfreie, außerplanmäßige Tilgung möglich.

Hier geht es zu den weiteren Einzelheiten (auch den aktuellen Zinssatz) des Programms „Energieeffizient sanieren – Kredit Einzelmaßnahmen (152)“ der KfW:
Link: Zum Beitrag

Die Extra-Zuschuss-Variante

Bei der Zuschussvariante, d.h. das Kapital zur Modernisierung Wurde selbst angespart, kann man mit 5 Prozent der Investitionssumme (maximal 2.500 Euro) als Zuschuss Vom Staat rechnen. Geld, das der Staat schenkt, also eine So genannte staatliche Abdämmprämie. Hier die Vorteile Zusammen gefasst im Überblick:

  • Der Zuschuss wird direkt auf das Konto überwiesen
  • Gleichermaßen begünstigt: selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum

Hier geht es zu den weiteren Einzelheiten des Programms „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)“ der KfW:
Link: Zu den Einzelheiten

Der Weg zum Geld

Die Antragstellung erfolgt direkt über die KfW und sollte unbedingt vor der Sanierung des Objektes erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter:
Link: Zu den Informationen

Das „Kompendium der „Wärmedämmung“ kann unter:
Link: http://www.heckmultitherm.com kostenlos angefordert werden.

Copyright: Usinger Anzeiger 21.06.12